Creative Commons als Geschäftsmodell für Kultureinrichtungen

Dieser Beitrag entstand als Teil der Blogparade für stARTconference zum Thema: „Geschäftsmodelle im Web 2.0“. Eine Blogparade (auch bekannt als Blog Karneval) ist ein Online-Event, das wie folgt abläuft: Ein Blog legt ein Thema fest und fordert seine Leser dazu auf, Artikel zu diesem Thema im jeweils eigenen Blog zu veröffentlichen. Die Verlinkung untereinander findet in Form von Trackbacks oder Permalinks statt.

Creative Commons ist eine 2001 in den USA gegründete gemeinnützige Organisation, die sich dafür einsetzt, dass das Internet ein Medium für den freien Austausch von und kreativen Umgang mit Inhalten bleibt. Autorinnen und Autoren werden kostenlos standardisierte Lizenzverträge bereitstellt, die das Urheberrecht auf seine Kernfunktionen beschränken. Es ist beispielsweise möglich, die Nutzung unter Namensnennung des Urhebers für nicht kommerzielle Nutzung und ohne dass eine Bearbeitung des Werkes erlaubt wird einzuräumen. Aber auch Variationen in viele Richtungen sind erdenklich. Das schafft auf der einen Seite für die Nutzer Rechtssicherheit, auf der anderen Seite erlaubt es den Erstellern digitaler Werke, ihre Inhalte auf eine gewollte Weise zu streuen. Die für den deutschen Rechtsraum derzeit in der Version 3.0 zur Verfügung stehenden sechs Nutzungsbedingungen lassen sich auf der deutschen CC-Seite erkunden.

Neben den ideellen Werten, die eine CC-Lizenz mit sich bringt, wie zum Beispiel die Vergrößerung des allgemein zugänglichen Wissenspools aber auch die Erhöhung der Rechtssicherheit für die Nutzer, kann CC aber auch mit handfesten Vorteilen für sich punkten. Viele Blogger benutzen Creative Commons Lizenzen als Hilfsmittel, um einen höheren Bekannheitsgrad zu erreichen. Sascha Pallenberg von netbooknews.de, der das Bloggen zu seiner Hauptbeschäftigung erhob, vertrat kürzlich im Interview mit Medien-Ökonomie-Blog eine radikale Meinung. Auf die Frage, ob und welchen ökonomischen Nutzen CC für seine Seiten hat, antwortete er:

Creative Commons ist die einzige Möglichkeit für mich, meinen Content jedem zugänglich zu machen und an neue Leserschaften zu kommen. Ich möchte, dass andere Seiten meinen Content featuren und sie dabei niemals rechtliche Bedenken haben müssen. (…)

Das steht in deutlichem Kontrast zur allgemein verbreiteten Mentalität. Man geht davon aus, dass kostenlose Inhalte einem des Geschäftes berauben. Sascha dahingegen sieht diese Form der Lizenzierung als Bereicherung und Erweiterung seines Geschäftsfeldes an. Nicht das kostenfreie Bedienen steht hier im Vordergrund, sondern vielmehr das Geben und Nehmen, Inhalt und Reichweite. Es gibt mittlerweile eine ganze Reihe erfolgreicher Geschäftsmodelle, die eine Weitergabe von Inhalten unter Creative Commons Lizenzen einbeziehen.

Ghost’s I-IV von Nine Inch Nails war über lange Zeit das meistverkaufte Album im MP3-Store von Amazon.com (US). Das Besondere ist die Nutzung einer remixfähigen Creative Commons Lizenz, die das Weiterbearbeiten und Weiterkopieren zu nicht-kommerziellen Zwecken ausdrücklich erlaubt. Die Käufer hätten sich das Album auch kostenfrei und legal aus den gängigen Tauschbörsen ziehen können. Zu den Verkäufen im (Online-)Handel kommen noch die Sonderaktionen zum Release dazu. In der ersten Woche wurden durch Maßnahmen wie einer Limited Edition im Wert von 300 $ über 1,6 Millionen Dollar eingenommen (Quelle: Creative Commons Deutschland).

Unter CC werden erfolgreiche Bücher veröffentlicht, Rezepte für die Nachwelt gesammelt und Konferenzen veranstaltet. Inzwischen erlaubt sogar die VG WORT (im Gegensatz zur Musik-Verwertungsgesellschaft GEMA) das Publizieren der Inhalte unter CC-Lizenzen, wie bei Telefreizeit nachzulesen ist. Eine beispielhafte Liste der Projekte findet man etwa auf den Internetseiten von Creative Commons Deutschland. Allen voran geht die Gemeinsamkeit, die Nutzer partizipativ einzubeziehen, um virale Effekte zu auszulösen. Natürlich wird man ein Theaterstück, dessen Trailer in 200 Blogs eingebunden ist, besser abverkaufen können als eins, wo nicht einmal die Bilder für die Berichte der begeisterten Besucher freigegeben sind. Neben den Marketingstrategien, die dahinterstecken und den Rahmen dieses Beitrags sprengen würden, sind aber auch zwei weitere Aspekte aus meiner Sicht wichtig.

Die Glaubwürdigkeit. Hier sind mehrere Aspekte zu beachten. Zum einen leben viele Kultureinrichtungen überwiegend von Subventionen. Sie erhalten Steuergelder, die auch von Menschen bezahlt werden, die sich aus diversen Gründen niemals einen Opernbesuch in ihren Terminkalender schreiben würden. Wenn diese Einrichtungen also von der Gesellschaft getragen werden, hätten sie nicht prinzipiell die Pflicht, dieser Gesellschaft etwas zurückzugeben? Ich rede hier nicht von seltsamen Versuchen, eine Opernpremiere als Public-Viewing-Event zu inszenieren. Zum anderen sollten Einrichtungen sich offensiv präsentieren. Unverblümt sagen, wer und wie man ist. Die Meinung nicht scheuen und der Kritik erhobenen Hauptes einfordern. Damit kann man nicht nur Sympathie-Punkte sammeln, sondern auch eine Wissenskultur in derartigen Einrichtung aufbauen. Wissen über die Wahrnehmung des Selbst in der gerne als „feindliche Welt“ bezeichneter Realität.

Die Kreativität. Es wundert mich immer wieder, dass Betriebe die sich selbst als Kreativschmieden sehen, jegliche Inspiration zu unterdrücken versuchen. Schnell wird mahnend das Unantastbare der Schöpfung gepredigt. Aber haben nicht alle Künstler irgendwelche Vorbilder? So wären Brechts Werke ohne das klassische, griechische Theater nie entstanden. Wenn man also die Bearbeitung zulässt, ist es durchaus denkbar, dies als eine Förderung anzusehen. Vielleicht sogar mit einem Wettbewerb um die beste Bearbeitung des eigenen Werkes? In jedem Fall löst man aus, dass sich Menschen mit der verarbeiteten Materie beschäftigen. Das schaffen unter Umständen nicht einmal professionelle Werbeagenturen, die mit einem erheblichen Etat ausgestattet sind.

Dieser Beitrag enthält vielleicht viele Fragen und wenige Antworten. Mitgegeben wird jedoch in jedem Fall eines: Die Fürsprache für mehr Mut im Umgang mit sich selbst. Creative Commons ist sicherlich kein alleiniges Rezept für die Geschäftsmodelle im Web 2.0, aber die Chance, begeisterte Partizipienten in einen Prozess einzubinden, in dem es nur Gewinner geben kann. Neben vielen anderen Faktoren kann die Bereitstellung von Werken unter freien Lizenzen die Glaubwürdigkeit erhöhen und die Kreativität steigern. Die Rechtssicherheit bei allen Beteiligten wird erhöht und ein respektvoller Umgang miteinander gefördert. Was denkst Du darüber?

Foto: Andy Macht @ flickr unter Creative Commons Attribution 2.0 Generic.

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Fremde Bilder in die eigenen Blogbeiträge einbinden

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Wer ein eigenes Blog betreibt, kommt schnell auf den Gedanken, eigene Texte mit Bildern “aus dem Internet” aufzulockern. Doch hierbei ist Vorsicht geboten! Jedes Bild hat (mindestens) einen Urheber – und Urheber haben Rechte. Um diese durchzusetzen, greifen einige Rechteinhaber zu drastischen Maßnahmen. Ein Beispiel ist die Abmahnwelle, die die Website Marions Kochbuch angestoßen hat. Leider scheint sich die Abmahnung zu einem Geschäftsmodell entwickelt zu haben. Man sollte sich in den sozialen Medien bewusst machen, was man darf und was nicht.

Irrtum schützt vor Strafe nicht und Irrtümer auf diesem Gebiet sind leider sehr verbreitet. Am einfachsten ist es, wenn man ein Foto selber geschossen hat. Dieses Foto kann beliebig veröffentlich werden – sofern nicht etwas fotografiert wurde, an dem Dritte Rechte haben. Hier sollen nur zwei typische Fälle kurz angesprochen werden (zum weiteren Einstieg empfehle ich iRights.info): Jeder Mensch hat ein Recht am eigenen Bild (§ 22 Kunst-Urhebergesetz), also ist für Fotos von Menschen im Regelfall eine Einwilligung erforderlich (Ausnahmen in § 23 KunstUrhG). Auch beim Fotografieren von Kunst innerhalb von Gebäuden und moderner Architektur können Probleme auftreten.

Unproblematisch kann man Abbildungen verwenden, die unter freien Lizenzen veröffentlicht wurden. Ein Beispiel: Alle selbst erstellten Inhalte auf der Website www.hayduk.de stehen unter der Creative Commons Lizenz “Namensnennung 3.0 Deutschland“. Als Autor ist “hayduk.de” zu nennen, oder der entsprechende Beitragsautor. Es gibt auch freie Lizenzen, die eine Verwendung von Inhalten nur für nicht-kommerzielle Zwecke zulässt. Wer sich nicht sicher ist, ob sein Vorhaben nicht doch als kommerziell einzuordnen ist, sollte sicherheitshalber vor der Verwendung den Urheber kontaktieren.

Ein abschließender Beispielfall: Blogger bekommen oft Presseinformationen zugeschickt, die “Pressebilder” beinhalten. Die Nutzungsbedingungen für dieses Material sind jedoch häufig nicht transparent. Zunächst sieht es aus, als ob es der Versender der Presseinformation ein Interesse daran hat, dass das Bildmaterial über die Blogger als Multiplikatoren weitergegeben wird. Selbst wenn dem so ist, muss das nicht heißen, dass der Blogger zur Nutzung des Bildmaterials über den beschränkten Werbezweck hinaus berechtigt ist. Vielleicht ist auch nur vorgesehen, dass die Nachricht per E-Mail an Einzelpersonen weitergegeben wird? In zahlreichen Unternehmen machen sich die Pressestellen offenbar keine weitergehenden Gedanken über Nutzungsrechte Dritter.

Bilder, deren Lizenzierung nicht transparent definiert ist, eignen sich kaum zur Veröffentlichung auf der eigenen Website. Im Zweifel kann man besser auf Bilder zurückgreifen, die unter Creative Commons (CC) veröffentlicht wurden. Ein guter Ausgangspunkt sind die Creative Commons Archive beim Yahoo-Dienst flickr. Wer CC-Medien nutzt, ist zum einen auf der sicheren Seite und unterstützt zum anderen freie Lizenzen. Bei Bildern, die man unbedingt im Internet veröffentlichen will – und die nicht unter CC stehen – kann man Rechtssicherheit nur über eine schriftliche Zustimmung des Rechteinhabers erlangen (theoretisch könnte auch eine elektronische Zustimmungserklärung qualifiziert signiert werden).

Diesen Artikel habe ich zusammen mit Claas Hanken (@Egovzweinull) von Telefreizeit erstellt.

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