Alternativer GPS-Empfänger für Nikon DSLR

Die neuste Anschaffung in meiner Fototasche heisst Phottix® Geotagger ONE GPS. Diese Empfänger ist deutlich günstiger, als das Originalzubehör, bietet aber einen Funktionsumfang auf der Augenhöhe.

Die automatisierte Verortung via GPS war seid kurzem ein Wunsch von mir. Deshalb habe ich mir den überschaubaren Markt der verfügbaren Geräte angeschaut und meine Wahl fiel auf das GPS-Gerät von der Firma Phottix. Anders als Universalgeräte ist der Empfänger kompakt gebaut und findet Platz im Blitzschuh der Kamera. Man hat den Vorteil also, dass man nicht ständig mit zwei Geräten hantieren muss. Ein Kabel speist die Daten direkt bei der Aufnahme in die Kamera und versorgt gleichzeitig den Empfänger mit Strom. Ein weiterer Vorteil, denn man muss nicht über die Mitnahme von weiteren Akkus nachdenken. Der Nachteil dabei ist, dass der Kameraakku wesentlich schneller aufgebraucht wird.

Die Daten, die der One liefert sind nach den ersten Tests sehr genau, die Latenzzeit von ca. 3-5 Sekunden abnehmbar. Bei Touren würde ich übrigens die Kamera einfach anlassen und den Menüpunkt, der die Datenerfassung an die Belichtungsmessung koppelt ausschalten. Das kostet etwas mehr Strom, macht das Fotografieren aber durchaus bequemer. Die Geodaten kann man nach den getätigten Aufnahmen direkt im Display, im Vollbildmodus einsehen.

Der Empfänger hat meinen Test bestanden und wird mich ab sofort bei Aussenaufnahmen begleiten. Es gibt interessante Anwendungsfelder für die Geodatenerfassung in den EXIF-Daten des Bildes, dazu in Kürze mehr. Natürlich sollte man bei der Publikation der Bilder, die üblichen Vorsichtsmaßnahmen zum Datenschutz im Auge behalten.

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Fremde Bilder in die eigenen Blogbeiträge einbinden

Paragraphen

Wer ein eigenes Blog betreibt, kommt schnell auf den Gedanken, eigene Texte mit Bildern “aus dem Internet” aufzulockern. Doch hierbei ist Vorsicht geboten! Jedes Bild hat (mindestens) einen Urheber – und Urheber haben Rechte. Um diese durchzusetzen, greifen einige Rechteinhaber zu drastischen Maßnahmen. Ein Beispiel ist die Abmahnwelle, die die Website Marions Kochbuch angestoßen hat. Leider scheint sich die Abmahnung zu einem Geschäftsmodell entwickelt zu haben. Man sollte sich in den sozialen Medien bewusst machen, was man darf und was nicht.

Irrtum schützt vor Strafe nicht und Irrtümer auf diesem Gebiet sind leider sehr verbreitet. Am einfachsten ist es, wenn man ein Foto selber geschossen hat. Dieses Foto kann beliebig veröffentlich werden – sofern nicht etwas fotografiert wurde, an dem Dritte Rechte haben. Hier sollen nur zwei typische Fälle kurz angesprochen werden (zum weiteren Einstieg empfehle ich iRights.info): Jeder Mensch hat ein Recht am eigenen Bild (§ 22 Kunst-Urhebergesetz), also ist für Fotos von Menschen im Regelfall eine Einwilligung erforderlich (Ausnahmen in § 23 KunstUrhG). Auch beim Fotografieren von Kunst innerhalb von Gebäuden und moderner Architektur können Probleme auftreten.

Unproblematisch kann man Abbildungen verwenden, die unter freien Lizenzen veröffentlicht wurden. Ein Beispiel: Alle selbst erstellten Inhalte auf der Website www.hayduk.de stehen unter der Creative Commons Lizenz “Namensnennung 3.0 Deutschland“. Als Autor ist “hayduk.de” zu nennen, oder der entsprechende Beitragsautor. Es gibt auch freie Lizenzen, die eine Verwendung von Inhalten nur für nicht-kommerzielle Zwecke zulässt. Wer sich nicht sicher ist, ob sein Vorhaben nicht doch als kommerziell einzuordnen ist, sollte sicherheitshalber vor der Verwendung den Urheber kontaktieren.

Ein abschließender Beispielfall: Blogger bekommen oft Presseinformationen zugeschickt, die “Pressebilder” beinhalten. Die Nutzungsbedingungen für dieses Material sind jedoch häufig nicht transparent. Zunächst sieht es aus, als ob es der Versender der Presseinformation ein Interesse daran hat, dass das Bildmaterial über die Blogger als Multiplikatoren weitergegeben wird. Selbst wenn dem so ist, muss das nicht heißen, dass der Blogger zur Nutzung des Bildmaterials über den beschränkten Werbezweck hinaus berechtigt ist. Vielleicht ist auch nur vorgesehen, dass die Nachricht per E-Mail an Einzelpersonen weitergegeben wird? In zahlreichen Unternehmen machen sich die Pressestellen offenbar keine weitergehenden Gedanken über Nutzungsrechte Dritter.

Bilder, deren Lizenzierung nicht transparent definiert ist, eignen sich kaum zur Veröffentlichung auf der eigenen Website. Im Zweifel kann man besser auf Bilder zurückgreifen, die unter Creative Commons (CC) veröffentlicht wurden. Ein guter Ausgangspunkt sind die Creative Commons Archive beim Yahoo-Dienst flickr. Wer CC-Medien nutzt, ist zum einen auf der sicheren Seite und unterstützt zum anderen freie Lizenzen. Bei Bildern, die man unbedingt im Internet veröffentlichen will – und die nicht unter CC stehen – kann man Rechtssicherheit nur über eine schriftliche Zustimmung des Rechteinhabers erlangen (theoretisch könnte auch eine elektronische Zustimmungserklärung qualifiziert signiert werden).

Diesen Artikel habe ich zusammen mit Claas Hanken (@Egovzweinull) von Telefreizeit erstellt.

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